Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG)

Mach deine Website jetzt barrierefrei – gemäß den aktuellen Standards, zukunftsfest und für alle erreichbar.

Ab 28. Juni 2025 muss jede verbraucherorientierte Website barrierefrei sein – warte nicht bis zur letzten Minute. Wir prüfen, optimieren und dokumentieren deinen Auftritt, damit du Gesetze erfüllst, mehr Besucher gewinnst und Wettbewerbsvorteile sicherst. Jetzt handeln, statt später haften.

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Mehr Informationen

Gesetz einhalten – Risiko vermeiden

 Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG)

Ab dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Websites Pflicht. Wer nicht konform ist, riskiert Bußgelder bis zu 100 000 € und teure Abmahnungen.
Mit einer nach den technischen Standards des BFSG optimierten Seite reduzierst du rechtliche Risiken.

Mehr Menschen erreichen, mehr Vertrauen gewinnen

 Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG)

Barrierefreie Inhalte öffnen deine Website für alle – von Seniorinnen bis zu Nutzerinnen mit Seh‑ oder Motorik­einschränkungen.
Das sorgt für spürbar bessere Nutzer­zufriedenheit und mehr Anfragen.

SEO‑Turbo
inklusive

 Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG)

Google bevorzugt schnelle, gut strukturierte und mobil optimierte Seiten – Aspekte, die auch bei der Umsetzung von Barrierefreiheit eine Rolle spielen.
Wenn du Barrierefreiheit umsetzt, kletterst du automatisch im Ranking und wirst leichter gefunden.

Ist deine Website fit fürs Gesetz – das verlangt das BFSG wirklich

Ab 28. Juni 2025 muss jedes Online‑Angebot, das an Verbraucher verkauft oder verbindliche Buchungen annimmt, barrierefrei sein. Klingt nach Paragraphen‑Dschungel? Kein Problem: Hier kommt die Praxis‑Übersicht in Klartext.
Kurz erklärt: Das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG) überträgt die EU‑Vorgaben der WCAG 2.1 AA (WCAG 2.1 AA ist der internationale Standard, der festlegt, wie Websites technisch und gestalterisch barrierefrei gestaltet sein müssen) in deutsches Recht.
Betroffene Shops, Termin‑Buchungsstrecken und Apps müssen ihre Inhalte so gestalten, dass Menschen mit Seh‑, Hör‑ oder Motorik­einschränkungen sie uneingeschränkt nutzen können – samt klarer Erklärung und Feedback‑Kanal.

Volle WCAG 2.1 AA‑Konformität

Deine Seite bleibt jederzeit bedienbar: Texte lassen sich verlustfrei bis 200 % zoomen, hohe Kontraste sichern gute Lesbarkeit, alle Elemente sind per Tastatur erreichbar, und aussagekräftige Alternativtexte machen Bilder für Screenreader verständlich.

Barrierefreiheits­erklärung & Meldeweg

Ebenso wichtig ist eine gut sichtbare Barrierefreiheitserklärung auf jeder Seite. In wenigen Sätzen legst du dort offen, welche Standards du einhältst und wie du sie überprüft hast. Direkt daneben gehört ein schlankes Feedback‑Formular, über das Besucher Barrieren melden und auf schnelle Hilfe zählen können.

Deadline &
Nachweis­pflicht

Behalte außerdem die Frist im Blick: Bis spätestens 28. Juni 2025 muss deine barrierefreie Version online sein und alle Tests bestanden haben. Halte die Ergebnisse in einem Auditbericht fest – so kannst du gegenüber der Aufsichtsbehörde deine Bemühungen um Barrierefreiheit dokumentieren.

Bin ich betroffen? – Ein Mini‑Selbstcheck

Finde in kurzer Zeit heraus, ob deine Website vom Barrierefreiheits­stärkungsgesetz betroffen ist. Beantworte einfach die folgenden Fragen und erhalte sofort eine klare Einschätzung plus Handlungsempfehlung – ohne Juristendeutsch, direkt auf den Punkt.

BFSG Beurteilung

Warum dieser Fragebogen?

Das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) verpflichtet ab 28. Juni 2025 zahlreiche Online‑Angebote, vollständig barrierefrei zu sein. Beantworte unsere Fragen und finde heraus, ob deine Website formell unter das BFSG fällt – und warum digitale Barrierefreiheit in jedem Fall sinnvoll ist.

Dieser Schnell‑Check ersetzt keine Rechts­beratung. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir, die Ergebnisse mit Ihrer Rechts­abteilung oder einer Fachkanzlei zu besprechen.

Formell nicht BFSG-pflichtig

Gute Nachricht: Nach deinen Angaben fällt deine Website derzeit nicht in den gesetzlichen Pflichtbereich des Barrierefreiheits­stärkungsgesetzes.

Warum Barrierefreiheit trotzdem lohnt:

  • Bessere Usability für alle Patienten und Kunden (z. B. Senioren, Mobile-Nutzer)
  • Wettbewerbsvorteil bei Ausschreibungen und im Google-Ranking
  • Mögliche Gesetzesänderungen – jetzt umsetzen spart später Stress und Kosten

Empfehlung: Prüfe freiwillig mindestens die WCAG 2.1 AA-Konformität; wir unterstützen dich gern.

 

BFSG-Pflicht ab 28. Juni 2025

Handlungsbedarf! Dein Online-Angebot fällt eindeutig unter das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz.

Bis wann? Spätestens 28. Juni 2025 müssen alle relevanten Webseiten, Apps und Buchungswidgets die Vorgaben der Norm EN 301 549 (≈ WCAG 2.1 AA) erfüllen.

Was tun?

  • Vollständigen Accessibility-Audit durchführen
  • Design und Code nach WCAG 2.1 AA anpassen (Kontrast, Tastatur, Alt-Texte, Semantik)
  • Barrierefreiheitserklärung und Feedback-Mechanismus veröffentlichen
  • Konformitätsnachweise zehn Jahre archivieren

Wir helfen dir gern mit Audit, Umsetzung und Dokumentation.

Ausnahme als Kleinstunternehmen möglich

Du könntest von der Kleinstunternehmer­ausnahme profitieren.

Beachte bitte:

  • Die Ausnahme gilt nur für Websites, nicht für Hardware-Verkauf.
  • Du musst nachweisen können, dass Barrierefreiheits­maßnahmen „unverhältnismäßig“ wären.
  • Die Behörde kann alle drei Jahre einen neuen Nachweis verlangen.

Unser Rat: Lieber direkt umsteigen und die WCAG-Anforderungen umsetzen - das erspart viel Papierkram und erspart dir die Umsetzung später.

Hinweis in eigener Sache

Wir sind eine Web‑Agentur, keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir haben das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz sorgfältig recherchiert und stellen dir hier unsere Erkenntnisse und Praxiserfahrung zur Verfügung. Die Informationen spiegeln unsere aktuelle Sicht wider und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Hinweis: Unsere Leistungen im Bereich Barrierefreiheit basieren auf den technischen Anforderungen der Norm EN 301 549 und orientieren sich an den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Wir bieten keine Rechtsberatung an. Für eine verbindliche rechtliche Bewertung empfehlen wir die Konsultation eines fachkundigen Rechtsanwalts.

zugang ohne hindernisse

Zugang ohne Hindernisse

Barrierefreiheit bedeutet, dass jede Person deine Website fehlerfrei lesen, verstehen und bedienen kann – ganz gleich, ob sie eine Sehschwäche hat, nur mit der Tastatur navigiert, Screenreader nutzt oder sich unterwegs auf einem kleinen Smartphone‑Display bewegt. Weltweit betrifft das rund 15 Prozent der Bevölkerung, in Deutschland mehr als zehn Millionen Menschen.
Wenn du diese Nutzer ausschließt, verzichtest du nicht nur auf potenzielle Anfragen und Käufe, sondern riskierst auch, als unzeitgemäß oder gar diskriminierend wahrgenommen zu werden.
Technisch barrierefreie Seiten sind außerdem schneller, klarer strukturiert und für Suchmaschinen leichter zu erfassen. Suchalgorithmen bevorzugen semantisch sauberen Code, aussagekräftige Alternativtexte und mobil optimierte Layouts – genau das verlangt digitale Barrierefreiheit.
Du gewinnst also automatisch bessere Rankings und eine höhere Conversion‑Rate. Gleichzeitig erfüllst du aktuelle Gesetze wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und schaffst Vertrauen bei Auftraggebern, die einen WCAG‑Nachweis voraussetzen.

 Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG)

Michael Klein

Gesetzlicher Rahmen, echter Qualitätsanspruch

Ich habe unsere Agentur aufgebaut, weil ich überzeugt bin, dass eine starke Online-Präsenz Menschen erreichen und begeistern soll – ganz gleich, welche Einschränkungen sie mitbringen. Barrierefreiheit ist für mich darum kein lästiger Gesetzespunkt, sondern ein Maßstab für echte Qualität  Und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt uns jetzt einen klaren Rahmen, in dem wir uns alle bewegen können.

Wenn wir an deiner Website arbeiten, schaue ich mir jedes Detail persönlich an: von der Lesbarkeit auf Smartphones bis zum Tastatur-Flow für Screenreader-Nutzer. Dabei geht es nicht nur darum, das BFSG fristgerecht abzuhaken, sondern darum, dir eine Seite zu liefern, die schneller, klarer und vertrauenswürdiger wirkt. Du bekommst ein transparentes Vorgehen, feste Ansprechpartner und einen Nachweis, der auch in fünf Jahren noch Bestand hat.
So kannst du dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren – und ich weiß, dass wir gemeinsam einen kleinen Beitrag zu einem inklusiveren Web leisten.

Mein Versprechen: Wir liefern nicht nur ein Häkchen auf der Checkliste, sondern ein Ergebnis, auf das wir gemeinsam stolz sein können.

Barrieren raus, Erfolg rein –
unser Komplettpaket

Wir begleiten dich von der ersten Bestandsaufnahme bis zum fertigen Nachweis.
Zuerst prüfen wir deine Website gründlich und fassen die Ergebnisse verständlich zusammen. Darauf aufbauend erhältst du einen klar priorisierten Maßnahmenplan, der Aufwand und Zeitrahmen absteckt.
Unser Team setzt die notwendigen Anpassungen um, bringt Design und Code auf WCAG-Niveau und verbessert dabei gleich Performance und SEO-Struktur.
Anschließend formulieren wir die gesetzlich geforderte Barrierefreiheitserklärung und richten einen unkomplizierten Feedback-Kanal für Besucher ein.
Zum Schluss bekommst du einen detaillierten Prüfbericht als Nachweis für Behörden, Partner und Ausschreibungen – damit deine Website dauerhaft barrierefrei, rechtssicher und zukunftsfest bleibt.

bfsg paket